KONTAKT

Hebammenpraxis an der Alster
Dorothee Beltmann
Tel: 040 -386 316 80
Kontaktformular
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesonderte Anmeldebedingungen für Kurse in der Hebammenpraxis an der Alster

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich und elektronisch über unser Online- Anmeldeformular. Verbindlich wird die Anmeldung mit Erhalt der Bestätigungs-Email, die Sie nach der Anmeldung von uns erhalten.

Warteliste

Wenn ein Kurs voll ist, können Sie sich auf unserer Warteliste eintragen. ln diesem Fall erhalten Sie keine Bestätigungs-Email, sondern eine Kenntnisnahme für Ihr Interesse an einem Platz. Sobald ein Kursplatz frei wird, werden Sie von uns benachrichtigt. Haben Sie noch Interesse, werden Sie in den Kurs aufgenommen und es erfolgt die reguläre Abwicklung.

Mindestteilnehmerzahl

Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von
4 Frauen, bzw. Paaren. Im Fall der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl sind wir bemüht, Ihnen einen Ersatzkurs aus unserem Kursangebot anzubieten.

Rücktritt

Die Abmeldung von Kursen muss schriftlich bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn bei uns eingehen, ansonsten ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, der in der Person des jeweils anderen Vertragspartners liegt. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie eine entsprechende Bestätigung seitens der Kursleitung erhalten haben. Der Kursleitung wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Kostenübernahme/- erstattung

Geburtsvorbereituns- und Rückbildungskurse

Bei gesetzlich versicherten Frauen werden die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Nicht wahrgenommene Stunden können nicht erstattet und nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Kosten dafür werden von der Teilnahmarin selbst getragen. Privatversicherte Frauen zahlen die Gebühren für den Kurs selbst und reichen die Rechnung eigenständig bei ihrer Krankenkasse ein. Der Partnerbeitrag muss privat entrichtet werden und kann dabei durch die Krankenkasse von der Erstattung ausgeschlossen sein. Bei allen anderen Kursen werden die Kosten in der Regelnicht von der Krankenkasse übernommen.

Gerichtsstand für die vorgenannten Vereinbarungen ist Hamburg.